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   BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07   

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https://dejure.org/2007,12766
BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07 (https://dejure.org/2007,12766)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.2007 - 3 B 60.07 (https://dejure.org/2007,12766)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 2007 - 3 B 60.07 (https://dejure.org/2007,12766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rügerechtliche Einordnung der unrichtigen tatrichterlichen Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil; Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Klagefrist; Maßstab für ein zurechenbares Verschulden des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2008, 253
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass ein Rechtsanwalt die Übersendung eines fristwahrenden Schriftsatzes einer als zuverlässig erwiesenen und ordnungsgemäß eingewiesenen Bürokraft überlassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1988 BVerwG 9 C 271.86 NJW 1988, 2814; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 XII ZB 32/07 NJW 2007, 2778).

    Bei fehlender Kausalität schließt ein Organisationsmangel aber die Wiedereinsetzung nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 a.a.O.).

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07
    Es kann offenbleiben, ob von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz durch Fax zu übermitteln, beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgerätes oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden kann, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (so BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 1. August 1996 1 BvR 121/95 NJW 1996, 2857; vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 1999 4 Bs 351/99 NJW 2000, 1667; vgl. auch BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 11. Mai 2005 2 BvR 526/05 NJW 2006, 829).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07
    Die insoweit gestellten Anforderungen müssen mit den Belangen einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung vereinbar sein und dürfen den einzelnen Rechtsuchenden nicht unverhältnismäßig belasten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1993 1 BvR 249/92 BVerfGE 88, 118 ).
  • BVerfG, 11.05.2005 - 2 BvR 526/05

    Wegen Fristversäumung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07
    Es kann offenbleiben, ob von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz durch Fax zu übermitteln, beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgerätes oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden kann, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (so BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 1. August 1996 1 BvR 121/95 NJW 1996, 2857; vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 1999 4 Bs 351/99 NJW 2000, 1667; vgl. auch BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 11. Mai 2005 2 BvR 526/05 NJW 2006, 829).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass ein Rechtsanwalt die Übersendung eines fristwahrenden Schriftsatzes einer als zuverlässig erwiesenen und ordnungsgemäß eingewiesenen Bürokraft überlassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1988 BVerwG 9 C 271.86 NJW 1988, 2814; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 XII ZB 32/07 NJW 2007, 2778).
  • OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99

    Fristversäumung wegen Störung des Telefaxempfangsgerätes

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07
    Es kann offenbleiben, ob von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz durch Fax zu übermitteln, beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgerätes oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden kann, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (so BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 1. August 1996 1 BvR 121/95 NJW 1996, 2857; vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 1999 4 Bs 351/99 NJW 2000, 1667; vgl. auch BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 11. Mai 2005 2 BvR 526/05 NJW 2006, 829).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2019 - 4 B 518/19

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.11.2007 - 3 B 60.07 -, DÖV 2008, 253 = juris, Rn. 12.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.07.2017 - 3 LA 145/16

    Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern im Asylprozess

    Der vom Kläger geltend gemachte Verfahrensfehler fällt nicht darunter, sondern stellte einen solchen - hier nicht beachtlichen - nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.2014 - 3 B 70.13 -, NVwZ 2014, 1675, Juris Rn. 20; Beschl. v. 06.11.2007 - 3 B 60.07 -, DÖV 2008, 253, Juris Rn. 7; Kopp/Schenke, VwGO-Kommentar, 23. Aufl. 2017, § 132 Rn. 21; Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, Vorb.
  • VGH Bayern, 19.09.2014 - 10 CS 14.1485

    Aufenthaltserlaubnis; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Frist zur

    Die Erkrankung des Ehemanns der Antragstellerin war daher nicht ursächlich für die Versäumung der Beschwerdefrist (vgl. zum Erfordernis der Kausalität des Hindernisses für die Fristversäumung BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 3 B 60.07 - juris Rn. 10; Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 60 Rn. 101).
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